Sale & Lease-back
Durch die Bestellung und die darauf folgende Veräußerung des neu geschaffenen Erbbaugrundstücks erschließen sich für den bisherigen Eigentümer der Gesamtimmobilie Möglichkeiten, zum einen Eigenkapital freizusetzen, zum anderen die bestehende Verschuldung bei den Banken überproportional zum bestellten Erbbauzins zurückzuführen.
Gerade im gegenwärtigen Marktumfeld kann eine Finanzierung durch eine Erbbaurechtsbestellung eine interessante Lösungsmöglichkeit für alle Beteiligten sein, da ein Gesamtverkauf vermieden werden kann und aus den Gebäuden weiter Erträge generiert werden können.
Die gewonnene Liquidität kann beispielsweise eingesetzt werden für weitere Akquisitionen, die das eigene Portfolio erweitern und so insgesamt eine Risikodiversifizierung ermöglichen und eine Ertragssteigerung. Alternativ kann mit der gewonnen Liquidität die Erfüllung der üblicherweise geforderten Finanzierungsauflagen wie LTV, Zins- und Schuldendienstdeckungsgrad deutlich verbessert werden.